10 Tipps zur Prävention von Suchterkrankungen im Betrieb

10 Tipps zur Prävention von Suchterkrankungen im Betrieb

Prävention von Suchterkrankungen - 10 Tipps

Experten gehen nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) davon aus, dass bis zu jede/r fünfte Beschäftigte in einem Unternehmen auf riskante oder gar schädliche Weise Suchtmittel konsumiert. Die Folgen sind unter anderem hohe betriebswirtschaftliche Kosten durch häufigere Fehlzeiten, geringere Leistungsfähigkeit sowie eine Zunahme der Arbeitsunfälle. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Problematik lassen sich diese Risiken allerdings deutlich senken.

GS Consult gibt 10 Tipps, wie Führungskräfte in Unternehmen Suchterkrankungen von Beschäftigten vorbeugen beziehungsweise rechtzeitig erkennen können.

#1 Information

Klären Sie ihre Mitarbeiter*innen über die Wirkung und Gefahren von Alkohol und anderen Suchtmitteln auf. Dies kann zum Beispiel durch Vorträge oder Aushänge erfolgen. Insbesondere das erhöhte Risiko von Arbeitsunfällen ist dabei ein wichtiger Punkt.

#2 Nüchternheitsgebot

Untersagen Sie auch in den Pausen jeglichen Alkoholkonsum und stellen stattdessen alkoholfreie Getränke bereit. Verlangen Sie von gefährdeten Mitarbeiter*innen ab dem ersten Krankheitstag ein Attest.

#3 Betriebs- oder Dienstvereinbarung

Formulieren Sie Maßnahmen zur Suchtprävention im Rahmen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Darin wird der für alle Beschäftigten verbindliche Umgang mit Suchtproblemen festgehalten.

#4 Arbeitsbedingungen

Verringern Sie Risikofaktoren am Arbeitsplatz. Ein übermäßiger Suchtmittelkonsum kann zum Beispiel durch ständige Überforderung, soziale Isolation, ein schlechtes Betriebsklima oder Schichtarbeit mit schlechten Rahmenbedingungen begünstigt werden.

#5 Fortbildung

Qualifizieren und sensibilisieren Sie die Führungskräfte in Ihrem Unternehmen für das Thema Suchtprävention. Helfen kann dabei auch ein betrieblicher Leitfaden für den Umgang mit suchtgefährdeten oder suchterkrankten Mitarbeiter*innen.

#6 Vorbildfunktion

Verzichten Sie als Vorgesetzte*r während der Arbeitszeit grundsätzlich auf den Konsum von alkoholischen Getränken. Außerdem sollten Sie regelmäßig die Einhaltung aller Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kontrollieren.

#7 Auffälligkeiten

Achten Sie bei den Beschäftigten auf Auffälligkeiten wie Phasen mit deutlichem Leistungsabfall, versäumte Termine, Nervosität oder aggressives Verhalten. Betroffene ziehen sich häufig auch zurück und meiden den Kontakt mit Kolleg*innen. Körperliche Merkmale können unter anderem Schweißausbrüche, Gleichgewichtsstörungen und Artikulationsprobleme sein.

#8 Sofortige Intervention

Gehen Sie bei auffälligem Verhalten unbedingt auf die Betroffenen zu. Wichtig ist dabei, das Gespräch lieber zu früh als zu spät zu suchen. Weisen Sie die Beschäftigten diskret auf Ihre Wahrnehmungen hin, ohne eine Alkoholabhängigkeit konkret zu thematisieren. Es ist nicht Ihre Aufgabe, eine Diagnose zu stellen. Ermutigen Sie die betroffenen Mitarbeiter*innen stattdessen, Hilfe anzunehmen.

#9 Geschulte Ansprechpartner*innen

Insbesondere in größeren Betrieben ist es sinnvoll, eine Suchtberater*in als klar definierten Ansprechpartner*in zu installieren. Diese können die Aufgabe je nach Unternehmensgröße haupt- oder nebenamtlich übernehmen.

#10 Wiedereingliederung

Fördern Sie nach erfolgreicher Behandlung von suchtkranken Mitarbeiter*innen die Wiedereingliederung. Die Betroffenen sollten schrittweise an die Arbeitsbelastungen herangeführt werden.