BEM-Gespräche führen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) richtet sich an Arbeitnehmer*innen, die innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt gefehlt haben. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den betroffenen Mitarbeitern*innen ein BEM-Gespräch anzubieten. Durch frühzeitiges Handeln sollen hierdurch die individuellen Chancen erhöht werden – zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, zur Prävention und zum Arbeitsplatzerhalt. Neben den Führungskräften und der Personalabteilung spielt der Betriebs- oder Personalrat eine wichtige Rolle während des gesamten BEM-Verfahrens. In unserem Training schulen wir deshalb alle Beteiligten im Führen konstruktiver und Nutzen bringender BEM-Gespräche.
Teilnahme am BEM-Prozess ist freiwillig. Die Initiativlast beim betrieblichen Eingliederungsmanagement liegt beim Arbeitgeber, der die erkrankten Beschäftigten zu einem Erstgespräch einlädt und dabei auf die Ziele des Verfahrens hinweist. Zwingende Voraussetzung für die Einleitung eines BEM-Prozesses ist jedoch die Zustimmung des/der Betroffenen. Falls die Person eine Teilnahme an einem BEM-Gespräch ablehnt, ist das Verfahren umgehend beendet. Nimmt der/die Arbeitnehmer*in die Einladung dagegen an, kontrolliert der Betrieb- oder Personalrat, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Außerdem ist er Ansprechpartner für den/die Betroffene/n und nimmt bei konkreten Maßnahmen, die aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement resultieren, seine Mitbestimmungsrechte wahr.
Modul 1 Grundlagen des BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement rechtliche Grundlagen
BEM-Prozess
Rollen im BEM-Prozess
Informations- und Beteiligungsrechte
Datenschutz
Kontaktaufnahme
Modul 2 BEM-Gespräche planen und führen
BEM - Erfolgsfaktoren
Einladungsschreiben
Vorbereitung
Das BEM-Gespräch
Reaktionen im BEM-Gespräch, schwierige Situationen
Modul 3 BEM-Maßnahmen planen und durchführen
Gemeinsam Lösungen finden
Arbeitsschutzgesetz
Planung von Maßnahmen
Evaluation des BEM
Online Training
BEM - Betriebliches Eingliederungs Management
Damit ein BEM-Gespräch eine positive Wirkung entfalten kann und nicht als reine Pflichtveranstaltung erlebt wird, ist eine gute Vorbereitung und sensible Gesprächsführung erforderlich. Berichte aus Unternehmen zeigen, dass bei der Durchführung der BEM-Verfahren häufig noch Optimierungsbedarf besteht. Abhilfe kann ein gezieltes Training der beteiligten Personen durch externe Expert*innen schaffen. Gerade in der Vorbereitung von BEM-Gesprächen stellen sich zum Beispiel folgende vertiefende Fragen:
Wie steht es um die Belastbarkeit der Betroffenen?
Wie kann folglich in der Gesprächsführung mit Vorbehalten und Ängsten umgegangen werden?
Welche Unterstützung könnte bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit wichtig sein?
Wie hoch ist zudem das Risiko einer erneuten Erkrankung und welche Möglichkeiten der Vorbeugung gibt es?
Sie haben noch Fragen?
Unsere Seminare „BEM-Gespräche führen“ entsprechen den Kriterien des § 37 (6) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können auch als Inhouse-Veranstaltung gebucht werden.