Training
BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM-Gespräche führen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) richtet sich an Arbeitnehmer*innen, die innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt gefehlt haben. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den betroffenen Mitarbeitern*innen ein BEM-Gespräch anzubieten. Durch frühzeitiges Handeln sollen hierdurch die individuellen Chancen erhöht werden – zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, zur Prävention und zum Arbeitsplatzerhalt. Neben den Führungskräften und der Personalabteilung spielt der Betriebs- oder Personalrat eine wichtige Rolle während des gesamten BEM-Verfahrens. In unserem Training schulen wir deshalb alle Beteiligten im Führen konstruktiver und Nutzen bringender BEM-Gespräche.
Teilnahme am BEM-Prozess ist freiwillig. Die Initiativlast beim betrieblichen Eingliederungsmanagement liegt beim Arbeitgeber, der die erkrankten Beschäftigten zu einem Erstgespräch einlädt und dabei auf die Ziele des Verfahrens hinweist. Zwingende Voraussetzung für die Einleitung eines BEM-Prozesses ist jedoch die Zustimmung des/der Betroffenen. Falls die Person eine Teilnahme an einem BEM-Gespräch ablehnt, ist das Verfahren umgehend beendet. Nimmt der/die Arbeitnehmer*in die Einladung dagegen an, kontrolliert der Betrieb- oder Personalrat, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Außerdem ist er Ansprechpartner für den/die Betroffene/n und nimmt bei konkreten Maßnahmen, die aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement resultieren, seine Mitbestimmungsrechte wahr.
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Unsere Seminare „BEM-Gespräche führen“ entsprechen den Kriterien des § 37 (6) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können auch als Inhouse-Veranstaltung gebucht werden.