Ständige Erreichbarkeit, permanente Informationsüberflutung und Multitasking: Der immer schnellere Wandel in der Arbeitswelt lässt das Risiko von psychischen Fehlbelastungen in die Höhe schnellen. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Krankschreibungen wegen psychischer Diagnosen verdoppelt. Im Schnitt ist jeder davon Betroffene über 40 Tage arbeitsunfähig. Die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen sind gravierend. Eine sehr effektive Möglichkeit, potenziell krankmachende Faktoren zu identifizieren, ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN SEIT 2013 PFLICHT
Seit 2013 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes mit einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auch explizit die psychische Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu schützen. Ein entscheidender Punkt ist dabei die professionelle Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
„Viel zu viele Unternehmen versuchen noch, die psychischen Belastungen mit denselben Methoden zu messen, die sie bei Lärm und Staubbelastungen einsetzen“, sagt der Gründer von GS Consult, Giovanni Sciurba.
Für die Erfassung von psychischen Belastungen werden aber völlig andere Verfahren benötigt. Ziel muss es sein, die psychischen Einflussfaktoren an den Arbeitsplätzen möglichst objektiv und ganzheitlich zu ermitteln. Dies kann je nach Unternehmen und Tätigkeitsbereich sehr unterschiedlich sein. Einzubeziehende Themen sind zum Beispiel Leistungsdruck, Entscheidungsfreiraum, soziale Unterstützung von Kolleg*innen und das Führungsverhalten von Vorgesetzte
Quelle: DGUV (http://www.dguv.de/de/mediencenter/filmcenter/filme/index.jsp)
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG DARF KEINE BEDROHUNG DARSTELLEN
Von großer Bedeutung ist zudem, dass eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen weder von der Arbeitgeber- noch von der Arbeitnehmerseite als Bedrohung angesehen wird. „Den Beschäftigten muss die Angst genommen werden, anschließend möglicherweise als leistungsschwach dazustehen“, betont Sciurba. „Ansonsten wird es keine ehrlichen Antworten geben und das Unternehmen verschwendet viel Geld.“ Eine wichtige Rolle spielen dabei die Arbeitnehmervertretungen. Sie sind in umfassendem Maß in der Mitbestimmungs- und Mitwirkungspflicht und müssen an der Planung und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden.
AUSWERTUNG DER ERGEBNISSE IST ENTSCHEIDEND
Die professionelle Identifizierung, Beurteilung und Reduzierung von psychischen Belastungsquellen im Arbeitsumfeld erfordert gutes Know-how und viel Fingerspitzengefühl. Bei einer angemessenen Durchführung ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen jedoch ein zentraler Baustein für ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Kritische Belastungsbereiche können präventiv erkannt und gezielte Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung von geschulten Expert*innen ausgewertet werden. „Die Gefährdungsbeurteilung kann immer nur der erste Schritt sein“, so Sciurba. „Entscheidend ist, was später mit den Ergebnissen passiert.“ Der Aufwand lohnt sich für alle Beteiligten: Schließlich sind gesunde und motivierte Beschäftigte die Basis eines jeden erfolgreichen Unternehmens.
KONZEPTION UND UMSETZUNG DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN
Sie planen eine Beurteilung der arbeitsbedingten psychischen Belastung Ihrer Mitarbeiter*innen und suchen erfahrene Experten, die Sie dabei unterstützen?
Die GS Consult GmbH widmet sich seit vielen Jahren der Gesundheit am Arbeitsplatz und dabei insbesondere auch der psychischen Belastung und Beanspruchung in Unternehmen. In diesem Rahmen führen wir auch psychische Gefährdungsbeurteilungen durch. Wir erarbeiten mit Ihnen das passende Konzept zur Umsetzung: Dabei planen wir Ihre Befragung der Mitarbeiter*innen, entwickeln Analyse-Workshops, führen Experteninterviews und entwickeln gemeinsam mit Ihnen aus den gewonnenen Informationen zielgruppenspezifische Maßnahmen. Dabei legen wir großen Wert auf einen sensiblen Umgang mit dem Thema, auf die Einhaltung strenger Datenschutzmaßnahmen und auf eine transparente Kommunikation mit den Beschäftigten.
Egal ob Start-up, Mittelständler oder DAX-Konzern – bei uns erhalten Sie professionelle Unterstützung für Ihre Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
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