Unsere Lösung

Gesundheits-management

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).
Ein professionelles Betriebliches Gesundheitsmanagement
ist heutzutage für jedes Unternehmen unerlässlich. Darunter versteht man laut einer gesundheitspolitischen Expertenkommission das „systematische und nachhaltige Bemühen um die gesundheitsförderliche Gestaltung von Strukturen und Prozessen und um die gesundheitsförderliche Befähigung der Beschäftigten“.

Male hand showing a wooden cut circle with smiling face on it. Over yellow background.

Gutes Gesundheitsmanagement spart langfristig Kosten. Entsprechende Maßnahmen wirken sich nicht nur positiv auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten aus, sondern führen langfristig auch zu erheblichen Kosteneinsparungen. GS Consult berät Unternehmen, wie sie ihre Potenziale im Betrieblichen Gesundheitsmanagement optimal nutzen können. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, die seit 2013 für alle Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben ist.

Training und beratung

Wir begleiten Sie zu betrieblichen Gesundheitsthemen

Neben der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung bieten wir Trainings zu ganz unterschiedlichen Gesundheitsthemen an.

Hinter dem Begriff steckt nichts anderes als eine Gefährdungsbeurteilung, die nicht die ergonomischen, sondern die psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz im Fokus hat und in umfassendem Maße berücksichtigt. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dient einer umfassenden Bestandsaufnahme der Faktoren, denen die Mitarbeiter*innen in ihrer Arbeitsumgebung ausgesetzt sind.

 

Und zwar sowohl den negativen, die bei den Beschäftigten Stress auslösen und so die Entstehung psychischer Krankheiten begünstigen, als auch den positiven, die als wertvolle Ressourcen bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen für die psychische Gesundheit als Basis dienen.

Luft, Lärm, Licht – die klassische Gefährdungsbeurteilung ist seit Jahren etablierte Praxis in den allermeisten Unternehmen. Mit Messgeräten und Fragebögen werden Arbeitsplatzanalysen durchgeführt und bei Über- oder Unterschreitung von Grenzwerten entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet.

Die Reaktion von verschiedenen Mitarbeiter*innen auf dieselben psychischen Belastungsfaktoren fällt jedoch individuell sehr unterschiedlich aus, allgemeingültige Grenzwerte existieren nicht. Deshalb reicht es hier nicht aus, Referenzarbeitsplätze zu beurteilen.

Stattdessen wird eine möglichst repräsentative Auswahl von Beschäftigten und Arbeitsplätzen mit – je nach Aufwand und Unternehmensgröße – speziell für diesen Zweck entwickelten Verfahren untersucht, um systematisch auftretende Belastungen und Beanspruchungen unter den Mitarbeiter*innen zu erkennen und darauf reagieren zu können.

Alle Unternehmen sind betroffen! 

Aufgrund stark ansteigender Fehlzeiten von Mitarbeiter*innen wegen psychischer Diagnosen sieht der Gesetzgeber seit 2013 Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung explizit für jedes Unternehmen in Deutschland vor – für den Arbeitgeber als „Pflichtmaßnahme“ im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes, für die Arbeitnehmervertretung als Mitbestimmungsrecht und -pflicht.

Da jeder Mensch psychisch anders „gestrickt“ ist, reagieren Menschen auf dieselben Stressfaktoren sehr unterschiedlich.

Diese subjektiven Empfindungen sind nach außen nicht eindeutig erkennbar und deshalb schwer objektiv messbar. Mit dem richtigen Fach- und Methodenwissen kann diese Herausforderung jedoch gut gelingen. Insbesondere wenn wichtige Regeln bei der Messung und Interpretation von psychischen Faktoren befolgt werden.

 

FAQ

Gefährdungs-beurteilung psychischer Belastung

Sie sind mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen beauftragt und haben noch Fragen.

Sprechen Sie uns an.