FAQ: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

FAQ: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

FAQ - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

Was bedeutet „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ überhaupt?

Hinter dem Begriff steckt nichts anderes als eine Gefährdungsbeurteilung, die nicht die ergonomischen, sondern die psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz im Fokus hat und in umfassendem Maße berücksichtigt. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dient einer umfassenden Bestandsaufnahme der Faktoren, denen die Mitarbeiter*innen in ihrer Arbeitsumgebung ausgesetzt sind. Und zwar sowohl den negativen, die bei den Beschäftigten Stress auslösen und so die Entstehung psychischer Krankheiten begünstigen, als auch den positiven, die als wertvolle Ressourcen bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen für die psychische Gesundheit als Basis dienen.

Was genau unterscheidet sich dabei von der „klassischen“ Gefährdungsbeurteilung?

Luft, Lärm, Licht – die klassische Gefährdungsbeurteilung ist seit Jahren etablierte Praxis in den allermeisten Unternehmen. Mit Messgeräten und Fragebögen werden Arbeitsplatzanalysen durchgeführt und bei Über- oder Unterschreitung von Grenzwerten entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet. Die Reaktion von verschiedenen Mitarbeiter*innen auf dieselben psychischen Belastungsfaktoren fällt jedoch individuell sehr unterschiedlich aus, allgemeingültige Grenzwerte existieren nicht. Deshalb reicht es hier nicht aus, Referenzarbeitsplätze zu beurteilen. Stattdessen wird eine möglichst repräsentative Auswahl von Beschäftigten und Arbeitsplätzen mit – je nach Aufwand und Unternehmensgröße – speziell für diesen Zweck entwickelten Verfahren untersucht, um systematisch auftretende Belastungen und Beanspruchungen unter den Mitarbeiter*innen zu erkennen und darauf reagieren zu können.

Welche Unternehmen betrifft das, und welche Personen sind beteiligt?

Alle Unternehmen sind betroffen! Aufgrund stark ansteigender Fehlzeiten von Mitarbeiter*innen wegen psychischer Diagnosen sieht der Gesetzgeber seit 2013 Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung explizit für jedes Unternehmen in Deutschland vor – für den Arbeitgeber als „Pflichtmaßnahme“ im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes, für die Arbeitnehmervertretung als Mitbestimmungsrecht und -pflicht.

Warum ist es so schwer, psychische Belastungsfaktoren richtig zu messen?

Da jeder Mensch psychisch anders „gestrickt“ ist, reagieren Menschen auf dieselben Stressfaktoren sehr unterschiedlich. Diese subjektiven Empfindungen sind nach außen nicht eindeutig erkennbar und deshalb schwer objektiv messbar. Mit dem richtigen Fach- und Methodenwissen kann diese Herausforderung jedoch gut gelingen. Insbesondere wenn wichtige Regeln bei der Messung und Interpretation von psychischen Faktoren befolgt werden.

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