Wissen für Betriebsräte
Aufbauseminar: Einführung in die Betriebsratsarbeit Teil 2

sind für Arbeitnehmervertreter*innen unerlässlich.
Sie sind seit einigen Monaten Betriebsratsmitglied und haben erste praktische Erfahrungen gesammelt. Um Ihr neues Amt jedoch optimal ausfüllen zu können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Aufgaben im Detail kennen.
Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat weitreichende Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt. Nutzen Sie unser Seminar, um Ihre Handlungsmöglichkeiten kennenzulernen.
Schulung: Rechte des Betriebsrats
In diesem Seminar werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten vertiefend behandelt.
Neben den rechtlichen Grundlagen steht dabei die Frage im Mittelpunkt, wie der Betriebsrat in der Praxis mit seinen vielfältigen
Aufgaben und Themen umgehen kann.
Inhalt des Seminars
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG
- Beispielthema Arbeitszeit: Überstunden, Mehrarbeit und Dienstplan
- Tarif- und Gesetzesvorbehalt -
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erfolgreich planen und führen
- Weitere Themen der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Abschluss und Wirkungsweise von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Hinzuziehung von Sachverständigen
- BR-Beteiligung bei Umbaumaßnahmen nach § 90 BetrVG
- Stellungnahmen zu personellen Maßnahmen rechtssicher formulieren
(§§ 99 und 102 BetrVG)
- Vorläufige personelle Maßnahmen (§§ 100 und 101 BetrVG)
- Aktuelle Rechtsprechung zu BetrVG und Arbeitsrecht
Termin/Ort: | Beginn 24.04.2023 um 09:00 Uhr Ende 25.04.2023 um 17:00 Uhr in Online |
Leitung: | Claus Jahncke |
Das Seminar entspricht den Kriterien des § 37 (6) BetrVG. Für eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist ein Beschluss des Betriebsrats erforderlich. Gerne führen wir diese Schulung auch als Inhouse-Seminar in Ihrem Unternehmen durch. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Giuseppa Müller
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