Arbeitsrecht und BetrVG - Grundlagen
Schulung für Arbeitnehmervertreter*innen

eine wichtige Rolle.
Grundlegende Kenntnisse des Arbeitsrechts sind für die Betriebsratsarbeit äußerst wichtig. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allein genügt dabei nicht: Dieses legt zwar die Spielregeln zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fest. Doch die arbeitsrechtlichen Inhalte sind auf eine Vielzahl von Gesetze verteilt, mit deren Grundzügen Betriebsräte ebenfalls vertraut sein sollten.
Individuelles, kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht
Beim Arbeitsrecht wird in der Regel zwischen dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht unterschieden. Das individuelle Arbeitsrecht umfasst die Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und dem/der einzelnen Arbeitnehmer*in betreffen. Dazu gehören zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz und auch das Mutterschutzgesetz. Das kollektive Arbeitsrecht dagegen beschäftigt sich mit den Rechten und Ansprüchen von Arbeitnehmergruppen. Es regelt das Rechtsverhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder auch zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Wichtige Punkte sind dabei das Koalitionsrecht, das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitskampfrecht.
Der Unterschied zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht ist auch erfahreneren Betriebsräten oft nicht völlig klar. Dabei legt er in vielen Bereichen auch die Grenzen der Zuständigkeit eines Betriebsrats fest, z.B. bei einer Abmahnung. Und über den „Tarifvorbehalt“ spielt auch die Abgrenzung von Tarifrecht und BetrVG eine große Rolle.
Kompaktes Online-Seminar
In diesem kompakten Online-Seminar werden die Unterschiede zwischen kollektivem und individuellem Arbeitsrecht und die Beziehung von Tarifrecht und BetrVG nachvollziehbar erläutert. Außerdem geht es um die Durchsetzungswege des Betriebsrats über das Arbeitsgericht und die Einigungsstelle. Dabei steht immer die Bedeutung der Bestimmung für die betriebliche Praxis im Mittelpunkt.
Trainingsinhalte:
I Aufbau des Arbeitsrechts in Deutschland
• Individuelles und kollektives Arbeitsrecht - Was heißt das für die BR-Arbeit?
• Rechtsquellen in der Praxis - Was unterscheidet Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag und betriebliche Übung?
• Durchsetzungswege für Betriebsräte und Beschäftigte - Arbeitsgerichte und Einigungsstelle
Termin/Ort: | 22.01.2021 09:00-12:00 Uhr. Online |
Leitung: | Claus Jahncke |
Kosten: 95,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer, inkl. Seminarunterlagen als PDF-Datei Für Ihre Teilnahme erhalten Sie rechtzeitig einen Anmeldelink. Internetanschluss Kamera Mikrofon Das Seminar entspricht den Kriterien des § 37 (6) BetrVG. Gerne führen wir diese Schulung auch als Inhouse-Seminar in Ihrem Unternehmen durch. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Giuseppa Müller | |