Wie funktioniert eine Transfergesellschaft?
Wenn Unternehmen eine größere Anzahl von Mitarbeitern entlassen müssen, kann die Einrichtung einer Transfergesellschaft sehr sinnvoll sein. Dabei handelt es sich um ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das in § 111 des Sozialgesetzbuches III indirekt definiert ist. Die vom Personalabbau betroffenen Arbeitnehmer wechseln nach einem Angebot des Unternehmens auf freiwilliger Basis in die Transfergesellschaft. Dort werden sie angestellt und erhalten einen neuen, auf maximal zwölf Monate befristeten Arbeitsvertrag. Der Übergang in die Transfergesellschaft erfolgt durch den Abschluss eines „Dreiseitigen Vertrages“ zwischen Mitarbeiter, Unternehmen und in unserem Fall der GS Consult GmbH.
Vorteile für die Beschäftigten
Ein großer Vorteil für die Arbeitnehmer ist, dass sie sich nicht aus der Arbeitslosigkeit auf eine neue Stelle bewerben müssen. Sie stehen weiter in einem Beschäftigungsverhältnis, während sie durch Qualifizierungsmaßnahmen und professionelle Beratung im Bewerbungsprozess ihre Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessern können. Dabei haben sie die Möglichkeit, die vielfältigen Kontakte der GS Consult GmbH zu potenziellen Arbeitgebern und öffentlichen Institutionen zu nutzen. Die Mitarbeiter erhalten während der Laufzeit das sogenannte Transferkurzarbeitergeld der Arbeitsagentur, das steuerfrei ist und 60 beziehungsweise 67 Prozent des letzten Nettogehalts beträgt. Dieses wird in der Regel noch vom Arbeitgeber aufgestockt. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Teilnehmer bei der Arbeitsagentur an ihrem Wohnort melden. Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass die Betroffenen weiterhin Entgeltpunkte für die Rentenversicherung erwerben. Bei Annahme einer neuen Beschäftigung kann die Transfergesellschaft jederzeit verlassen werden.
Vorteile für die Arbeitgeber
Den vom Personalabbau betroffenen Unternehmen bieten sich durch die Einrichtung einer Transfergesellschaft diverse Vorteile. Durch die professionelle Beratung lässt sich die notwendige Restrukturierung in der Regel sozialverträglich und ohne Imageschaden durchführen. Die Betriebe profitieren davon, dass sie keine Kündigungsfristen einhalten müssen und Abfindungen vermieden werden, wenn die Arbeitnehmer sofort in die Transfergesellschaft wechseln. Zudem wird durch das staatlich geförderte Transferkurzarbeitergeld ein großer Teil der Personalkosten eingespart.
Langjährige Erfahrung in Sachen Transfergesellschaft
Bei der Durchführung einer fairen, sozialverträglichen Transfergesellschaft oder Auffanggesellschaft sowie einer unternehmensfinanzierten Beschäftigungsgesellschaft ist die GS Consult GmbH Ihr erster Ansprechpartner. Seit 1999 führen wir bei Personalabbau in Unternehmen – auch in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – faire und sozialverträgliche Transferprojekte durch. Wir haben seitdem mehrere Tausend Menschen aus verschiedensten Branchen in ganz Deutschland erfolgreich in ein neues Arbeitsverhältnis begleitet. Unser Ziel ist, dass die Teilnehmer der Transfergesellschaften – unabhängig davon, ob es sich um Führungs- oder Fachkräfte handelt – eine neue, nachhaltige, berufliche Perspektive erhalten.
Sollte Ihr Unternehmen von Restrukturierungen, Fusionen oder Standortverlagerungen und damit verbundenem Stellenabbau betroffen sein, dann sprechen Sie uns umgehend an. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für einen fairen und sozialverträglichen Neustart.
Ihre Ansprechpartnerin bei GS Consult:
Bettina Sciurba
bettina.sciurba@gsconsult.de
0441- 219805-90